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AGB - Realtime-PackagingAllgemeine Hinweise über Realtime Packaging Versionsstand Allgemeine Hinweise über Realtime PackagingGeschäftsbedingungen der Cannstatter Reisebüro KG (nachfolgend Cannstatter Reisebüro) für das Zusammenstellen von verschiedenen Reiseleistungen. / Die allgemeinen Reisebedingungen einzelner bzw. der jeweiligen Leistungsträger erhalten Sie zusammen mit Ihrer Reisebestätigung.
Realtime Packaging: Hierbei handelt es sich um eine von unserer Internet-Buchungsmaschine aus den Angeboten mehrerer Leistungsträger individuell zusammengestellte Reise (Flug, Hotel, Mietwagen, Transfer etc.), das so genannte Dynamic Packaging, in einer besonders revolutionären Form: Die Einzelelemente der Reise können zu minutengenauen Echtzeit- (Realtime-)Preisen und mit der größtmöglichen Flexibilität bei der Flugauswahl online zusammengestellt werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Reise exakt seinen Bedürfnissen anzupassen – je nachdem ob er den günstigsten Preis oder die beste Flugverbindung oder eine Mischung aus beidem sucht! Mit einem Klick werden alle verfügbaren Alternativen für eine individuelle Reise angeboten. Beim Realtime Packaging werden die gebuchten Leistungen einzeln und unabhängig voneinander ausgewiesen. Es gelten die Reisebedingungen der jeweiligen Leistungsträger. Nach erfolgreich abgeschlossener Buchung der Packaging-Reise erhalten Sie eine Bestätigung vom Cannstatter Reisebüro, in der Sie alle gebuchten Leistungen aufgelistet finden. Nachfolgend werden Ihnen die gebuchten Leistungen nochmals einzeln von den jeweiligen Leistungsträgern auf dem Postwege bestätigt. Die Bezahlung der Einzelleistungen erfolgt an den jeweiligen Leistungsträger. Es gelten die Zahlungsbedingungen dieser Leistungsträger. Nach vollständiger Bezahlung werden Ihnen die Unterlagen per Post zugeschickt bzw. am Flughafen hinterlegt. Werden Flug und Hotel als Einzelleistungen gebucht, ist der Transfer Flughafen - Hotel - Flughafen nicht inkludiert. Er kann jedoch separat hinzugebucht werden. Im Falle der Buchung von zwei touristischen Hauptleistungen – wie z.B. Hotel und Transfer – bei ein und demselben Leistungsträger (Reiseveranstalter), erhalten Sie von diesem einen Sicherungsschein gem. § 651 k BGB zugesandt. Eventuelle Ansprüche aus der Schlechterfüllung einzelner Reiseleistungen müssen unmittelbar beim Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft) oder dem Reiseveranstalter (bei Buchung von zwei touristischen Hauptleistungen bei ein und demselben Leistungsträger) angemeldet werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen durch das Cannstatter Reisebüro finden Sie hier: (AGB - Vermittlung) VersionsstandStand 17.08.2006Nach oben |
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